Im Zweifel für die Freiheit

Man will es nicht glauben: Mehr als 70 Jahre nach Verabschiedung einer aller Diktatur widersprechenden Verfassung, des Grundgesetzes, erscheinen zwei ihrer Grundsätze nicht mehr selbstverständlich, inhaltlich die Grundfreiheiten und staatsorganisatorisch die Gewaltenteilung.

Dass durch die Covid-19-Pandemie die Politik aller Staaten in vieler Hinsicht herausgefordert wurde, versteht sich von selbst, ebenso, dass man kaum erwarten durfte, man könne aus dem Stegreif die optimale Strategie entwickeln. Allerdings darf man nicht vergessen, dass das Virus, daher Covid-19, seit Dezember des Jahres 2019 bekannt war.

Infolgedessen hätten schon damals die Fachleute und, von ihnen angeregt, die Medien und die Politiker mit ihren Überlegungen beginnen können. Auf die Bilder aus Bergamo von Februar/März 2020 hätte man nicht warten müssen, um dann, wie bei verstörenden Bildern kaum zu verhindern, panikartig zu reagieren. Jedenfalls gab es eine erhebliche Vorbereitungszeit, die man jedoch nicht genutzt hat. Ebenso wenig nahm man sich die Mühe zu überlegen, ob es zwischen dem deutschen und dem italienischen Gesundheitswesen nicht gewisse Unterschiede gab und gibt.

Aus beiden und weiteren Gründen wurden dem Gemeinwesen, seinen Bürgern, der Wirtschaft, dem Schul- und Hochschulwesen, dem vielfältigen Sozial- und nicht minder facettenreichen Kulturleben so erhebliche Freiheitseinschränkungen diktiert, dass man von einem Lockdown sprechen muss.

Ein Großteil der Öffentlichkeit war von der Berechtigung der Freiheitseinschränkungen so rasch überzeugt, dass sie die in einer konstitutionellen Demokratie übliche Skepsis gegen Eingriffe des Staates beiseitedrängte. In Wahrheit ist die Freiheit aber das höchste Gut des Menschen, sie macht seine Würde aus. Gemäß den einschlägigen Stichwörtern der Selbstbestimmung, auch Selbstverwirklichung, der Zurechnungsfähigkeit und Selbstverantwortung erlaubt die Freiheit dem Menschen, sein Leben nach den eigenen Vorstellungen zu führen – soweit er dabei nicht in die legitimen Rechte der Mitmenschen eingreift. Dieser positive Begriff der Freiheit, die Freiheit wozu, setzt den negativen Begriff, die Freiheit wovon, voraus. Aus diesem Grund, das dürfen wir nicht vergessen, sind die Freiheitsrechte, aus leidvollen Erfahrungen mit dem absolutistischen Obrigkeitsstaat geboren, als Abwehrrechte gegen Übergriffe der Staatsgewalten errungen, nicht selten sogar unter Einsatz des Lebens erkämpft worden.

Jahrzehntelang haben Gesellschaftswissenschaftler und Sozialpolitiker mehr Gemeinschaftlichkeit und Solidarität eingefordert. Die Freiheitseinschränkungen der Lockdown-Regeln sorgen nicht etwa für kurze Zeit, sondern langfristig und nachhaltig für das Gegenteil: Die Innenstädte veröden; weil die Bürger mehr und mehr die Lieferdienste in Anspruch nehmen, werden die bisher zuständigen, schon jetzt von Insolvenz bedrohten kleineren Geschäfte weitgehend verschwinden. Bei den Cafés und Restaurants geht über deren erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten hinaus noch ein wichtiges Stück Lebens- und Sozialkultur verloren, denn sie werden ja nicht bloß zum Essen und Trinken, sondern auch zur Geselligkeit, bei entsprechender Qualität auch zu kulinarischem Genuss besucht. Nicht zuletzt ist das Vereins- und Klub- sowie das so reiche Kulturleben, sofern es nicht zusammenbricht, in der Schrumpfform der Onlinemeetings bemitleidenswert verarmt.

Infolgedessen drängt sich eine grundsätzliche Frage auf: Die AHA-Regeln, Abstands-, Hygiene- und Atemmaskenpflicht, sind relativ harmlose Freiheitseingriffe, die überdies um der gegenseitigen Rücksichtnahme und Sicherheit willen gut vertretbar sind. Bei Kontaktbeschränkungen hingegen (warum dürfen sich nicht einmal zwei befreundete Ehepaare treffen?), bei Sperrstunden (warum im einen Land ab 20, im anderen ab 21 und in Italien ab 22 Uhr? warum überhaupt außer dem Alkoholverbot in der Öffentlichkeit nächtliche Ausgangssperren?) sind die Freiheitseinschränkungen so tief und so wenig „auf der Hand liegend“, dass sie einer überzeugenderen Rechtfertigung bedürfen. Die Beweislast liegt nämlich aufseiten der zwangsbefugten, mit erheblichen Bußandrohungen verbundenen Freiheitseinschränkung.

Hierzu bescheidenerweise nur als Frage: Gibt es ein robustes Wissen dafür, dass Cafés und Restaurants einerseits, andererseits die Theater-, Konzert- und Opernhäuser sowie die Museen trotz ihrer strengen und penibel eingehaltenen AHA-Vorschriften erheblich zur Verbreitung des Virus beigetragen haben?

Hier sei es erlaubt, eine persönliche Erfahrung einzubringen: Bei einer Aufführung im baden-württembergischen Staatstheater standen im vergangenen Herbst in den Eingängen Desinfektionsgeräte zur pflichtgemäßen Benutzung, waren bis zum Beginn der Vorstellung Atemmasken zu tragen, war jede zweite Sitzreihe gesperrt, wurden zusätzlich in jeder nicht gesperrten Reihe neben uns und analog überall zwei Sitzplätze gesperrt und musste eine Freundin, die nach Stuttgart mitgereist war, in einer anderen Reihe sitzen. Warum sollte das nicht genügen? Warum hatte Salzburg für seine Sommerfestspiele ein ziemlich großzügiges Konzept entwickeln und erfolgreich durchführen können, das in Deutschland nicht zugelassen wurde, ohne dass man für dieses Verbot ein belastbares Wissen auch nur angedeutet hätte?

Nach dem Hauptargument zugunsten der enormen Freiheitseinschränkungen drohte damals eine Überlastung des Gesundheitswesens. In Wahrheit war bei der ersten Corona-Welle vielleicht die eine oder andere Intensivstation einer Klinik an die Grenze ihrer Belastbarkeit gelangt. Insgesamt gab es aber derart viele freie Kapazitäten, dass man, ohne den eigenen Bürgern damit notwendige Hilfsmöglichkeiten zu entziehen, erfreulicherweise Nachbarländern helfen konnte. Und noch Ende des letzten Jahres waren nach Auskunft der zuständigen DIVI, der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin, 15 Prozent der einschlägigen Betten unbelegt. Zusätzlich stand eine Notreserve von 10.000 Betten zur Verfügung. Von den Intensivpatienten wiederum war nur ein Viertel „an oder mit“ Corona erkrankt.

Außerdem darf man nicht übersehen, dass die Sorge um die Gesundheit nur zu einer der Grundfreiheiten zählt und nicht den Rang eines Trumpfes hat, der alle anderen Grundfreiheiten ausstechen dürfte. Da kein absoluter Vorrang gegeben ist, der jede Güterabwägung mit den anderen Freiheiten ausschließt, ist es damals wie heute geboten, freiheitlichere Lösungen zu überlegen.

Nicht weniger vernünftig ist, den Erfahrungsblick zu erweitern, zum Beispiel daran zu denken, dass in Deutschland pro Jahr etwa 15.000 bis 20.000 Menschen Krankheitskeimen zum Opfer fallen, zahlreiche andere an Lungenkrankheiten sterben, ohne dass man dieser betrüblichen Erfahrungen Herr würde. Wie dort so müssen wir auch hier lernen, trotz aller gebotenen Anstrengungen mit dem Coronavirus und dessen zahlreichen Mutationen zu leben. Die tatsächlich vorherrschende Corona-Politik praktiziert ein „betreutes Denken“, das im Namen einer Fürsorge, die dem Staat aber nicht zusteht, unseren legitimen Freiheitsraum auf illegitime Weise verkleinert.

Noch ein weiterer Vorwurf drängt sich auf: Warum gibt es bei uns nicht ein wenig, sondern viel zu wenig Impfstoff? Wenn schon die Freiheit eingeschränkt wird, dann sollte es, was das schleppende Impfen verhindert, möglichst kurz sein. Warum hat Israel Ende Januar die Hälfte der Bevölkerung impfen können, warum erwartet Großbritannien, bis Mitte Februar für 15 Millionen Briten, also für etwa ein Viertel, die Erstimpfung vornehmen zu können? Unser Gesundheitsminister, Jens Spahn, kündigt dagegen dies nur für einen Bruchteil der Bevölkerung, für die über 80-Jährigen, überdies bloß für Ende März an. Im Ländle konnte ein 83-jähriger Kollege vor wenigen Tagen sich zur Erstimpfung nicht einmal registrieren lassen.

Die Entschuldigungen sind sattsam bekannt. Allerdings werden sie in anderen Fällen nicht so nachsichtig akzeptiert. Für Fehlentscheidungen, die von einem Politikversagen nicht weit entfernt ist, wird vielmehr in der Regel starke und wiederholte Kritik laut. Im Übrigen hat etwa der Nobelpreisträger für Wirtschaftswissenschaften des Jahres 2019, der Harvard-Professor Michael Kremer, schon früh vorgeschlagen, nicht nur in die Zahl von Impfdosen und in Entwicklungs-, sondern zusätzlich in direkte Zuschüsse zu den Produktionskosten zu investieren.

Ohnehin war die Strategie der Europäischen Union nicht ganz überzeugend, zwar die Impfbestellungen EU-gemeinsam vorzunehmen, die Organisation des Impfens aber den einzelnen Ländern zu überlassen. Vermutlich ist auch die Strategie, den Impfpreis zu drücken, nicht optimal gewesen. Andernorts pflegt man eine derartige Strategie als kalte Marktwirtschaft zu diskreditieren, bei einer existenziell so überragenden Aufgabe wie dem Schutz des Lebens, der Gesellschaft und der Wirtschaft setzt man sich über das entsprechende Kritikmuster hinweg.

Die sachnotwendige Kritik an der vorherrschenden Corona-Politik muss noch weitergehen: Die prominenten Berliner Virologen und Epidemiologen schließen an ihre Verkündigung der neuesten Zahlen von Infizierten und Verstorbenen gern eine Empfehlung an, in der Regel die zur Verlängerung oder sogar Verschärfung des Lockdowns. Sind sie, muss man jedoch fragen, dafür überhaupt fachkompetent? Für die Zahlen und deren Entwicklungen ohne Zweifel. Diese sind aber nicht so aussagekräftig, wie die Empfehlungen unterstellen. Als Erstes ist weit wichtiger als die Zahl der Infizierten die Zahl derjenigen, die an so starken Symptomen leiden, dass sie zum Beispiel künstlich verabreichten Sauerstoff benötigen.

Bitte keine Expertokratie

Bei den Sterbefällen wiederum heißt es, „an oder mit“ Corona gestorben. Zwischen „an“ und „mit“ besteht aber ein erheblicher Unterschied. Wie die vor einigen Monaten in Hamburg durchgeführten Obduktionen gezeigt haben, ist von den „an oder mit“-Verstorbenen nur ein ziemlich kleiner Teil an und wegen Corona gestorben. Infolgedessen ist fraglos aussagekräftiger, zugleich wirklich beunruhigend bloß die Zahl der „an Corona“ Verstorbenen.

Selbst wenn man diese Bedenken beiseiteschiebt, taucht ein gravierendes methodisches Problem auf. Für begründete Empfehlungen braucht es, was der NRW-Expertenrat durch seine interdisziplinäre Zusammensetzung zeigt: die Zusammenarbeit mit anderen Fachdisziplinen wie den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften einschließlich der Juristen. Zusätzlich sind Vertreter aus der Unternehmens- und der Kulturwelt einzuladen. Nicht zuletzt braucht es für Empfehlungen Güterabwägungen, die die entsprechenden Debatten eines Expertenrates in einer Art von experimentell gesuchtem Konsens erproben können. Darüber entscheiden dürfen sie aber nicht, sondern lediglich die gewählten Volksvertreter. Andernfalls verkehrte sich die Demokratie in eine Expertokratie. Um diese Perversion zu verhindern, dürfen die Volksvertreter sich aber nicht freiwillig puren Fachleuten, zudem von zu wenigen Disziplinen unterwerfen. Diese sind vielmehr an die einschlägige Variante der bekannten Lebensweisheit erinnern: „Schuster bleib bei deinen Leisten!“

Im Hinweis auf die eigentliche Entscheidungsinstanz, eben die Volksvertreter, versteckt sich ein weiteres Problem der derzeitigen Corona-Politik, nämlich das Übergewicht der Exekutive. Dem liegt zwar unausgesprochenen, dafür umso wirksamer eine Geringschätzung der Legislative, also eine stillschweigende Missachtung der demokratischen Gewaltenteilung zugrunde. Wie es im Grundgesetz lapidar heißt, sind vollziehende Gewalt und Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden. Aus diesem Grund sind zumal in einer so einschneidenden Politik wie den derzeitigen Freiheitseinschränkungen die Parlamente nicht bloß gefragt, sondern sogar gefordert. Tatsächlich haben aber hierzulande sowohl auf Bundes- als auch Länderebene die gewählten Volksvertreter zwar nicht völlig geschwiegen. Sie haben sich jedoch, liebenswürdig formuliert, einer „vornehmen Zurückhaltung“ befleißigt.

In dubio pro libertate

Beispielsweise wurde ein Gesetz, das die Bundesregierung zu weitreichenden Eingriffen in die Grundfreiheiten ermächtigt, am Vormittag in einer allzu kurzen Parlamentsrunde auffallend zahm debattiert, am Nachmittag im Bundesrat verabschiedet und noch am selben Tag vom Bundespräsidenten unterschrieben. Auf diese Übereilung war die Politik sogar stolz. Mit dem Vorbehalt, nur ein aufmerksamer, zudem nicht mehr junger Staatsbürger, aber nicht Fachkenner zu sein, muss ich sagen: So etwas habe ich in unserer Republik noch nicht erlebt.

Dies lässt sich jedenfalls schwerlich bestreiten: Die Exekutive hat sich ein Übergewicht genommen, nur wenig zugespitzt: an sich gerissen, das demokratietheoretisch nicht unbedenklich ist. Im Übrigen fehlt es in den Parlamentsdebatten an gewichtigen Kritikstimmen. Die Abgeordneten wiederholen nur oder bekräftigen, was ihre Regierungsparteien vorgeben. Und nimmt man die Länderparlamente hinzu, sind außer der AfD so gut wie alle Parteien irgendwo in der Regierung.

Eine Bilanz kann nach diesen Überlegungen kurz ausfallen: Statt dem Grundsatz „in dubio pro securitate“ folge man lieber einem Prinzip, das die Gesamtheit unserer Grundfreiheiten sichert: „in dubio pro libertate“, und die Legislative gebe die wirksame Kontrolle dieses Prinzips nicht aus der Hand.

Daran schließe ich noch ein letztes Monitum an: Die auf europäischer und auf nationaler Ebene praktizierte Politik der allzu vielen Schulden droht zu verletzen, was wir doch des Längeren als Aufgabe der Generationengerechtigkeit anerkannt haben: unsere Kinder und Enkel nicht mit zu hohen Staatsschulden zu belasten. Auch diese Aufgabe hat eine Freiheitsperspektive: Die kommenden Generationen müssen frei bleiben, ihre eigenen Politikprojekte zu verfolgen.

Otfried Höffe

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