Eine kritische Analyse
Quelle: diebasis.nrw
Diese kritische Analyse beinhaltet hauptsächlich die geplante Testung in Schulen, da uns zu diesem Zeitpunkt noch keine Informationen über die Testung, die Durch-führung und die Hersteller für Kindergärten in NRW bekannt sind. Wenn dies publik ist, werden wir uns als Eltern und Pädagogen eingehend damit beschäftigen.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat am 24.02.2021 die ersten drei Sonderzulassungen für SARS-CoV-2-Tests zur Eigenanwendung durch Laien erteilt.
Bei allen dreien werden die Proben durch einen Abstrich im (vorderen) Nasenbereich entnommen:
• Clinitest Rapid COVID-19 Self-Test von Siemens Healthineers
• Rapid SARS-CoV-2 Antigen Test Card der Technomed Service GmbH von Roche
• Lyher® Covid-19 Antigen Schnelltest (Nasal) der Lissner Qi GmbH
Mit dem Angebot der freiwilligen Testung vor den Osterferien haben wir uns mit einem der Schnelltests, des Herstellers Roche, der mit Siemens überwiegend an Schulen eingesetzt wird und dem allgemeinen PCR-Test intensiv auseinander-gesetzt.
Wir sind sehr irritiert und verwundert, dass dieser nun an vielen Schulen eingesetzt wurde und bald nicht nur in der Schule zur Routine werden soll. Es wird sogar seit dieser Woche in NRW von einer Testpflicht nach den Osterferien gesprochen.
Folgende Aspekte scheinen uns sowohl was den Testhersteller, die Durchführung als auch die langfristigen, gesundheitlichen Folgen diskussionswürdig und einer weiteren Prüfung und Erklärung von Nöten.
Dieser Antigenschnelltest wurde laut Hersteller in einer klinischen Studie mit symptomatischen Erwachsenen im Alter von 18-68 Jahren mit Verdacht auf einer SARS-CoV2- Infektion durchgeführt. Es bedeutet, dass diese Teilnehmer alle Symptome hatten und erkrankt waren. Das BFAST gibt in seinem Positionspapier an, dass SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests bei korrekter Abstrich-Entnahme und Testdurchführung hochinfektiöse Personen rasch identifizieren können. Unsere Kinder und Schüler sind nicht hochinfektiös, diese bleiben bereits mit ersten Erkältungsanzeichen wie Schnupfen oder Halskratzen zu Hause, was im letzten Kindergarten – und Schuljahr aus persönlichen Erfahrungsberichten sehr gut geklappt hat. Erstens scheinen die Hygienekonzepte in Kindergärten und Schulen zu greifen, zweitens gehen Eltern und Pädagogen durchaus verantwortungsbewusst mit den ersten Krankheitszeichen um und haben nach diesem Jahr gelernt, dass alle bei einer Krankheit zu Hause bleiben, keinen anstecken sollen und erst wieder in den Kindergarten und Schulen zurückkommen, wenn sie auskuriert sind. Mittlerweile gibt es viele Studien, die belegen, dass Schüler in Schulen keine Pandemietreiber sind. Erst am 1.4.2021 stellten DGKJ und BVKJ laut den Zahlen vom RKI fest, dass Kinder nicht überproportional zum Infektionsgeschehen beitragen. Werden nun alle Schüler unter einem Generalverdacht gestellt? Am 02.03.2021 hat der Bayrische Verwaltungsgerichtshof eine pauschale Testpflicht an Mitarbeitern in Gesundheits-einrichtungen für nichtig erklärt und begründet, dass nicht ein solcher Verdacht bei den Beschäftigten von Pflege-und Altenheimen ohne Weiteres besteht.
Wo liegt aktuell die medizinische Indikation vor, einen Abstrich mehrmals in der Woche an unseren Kindern und Schüler ohne Symptome vorzunehmen?
Dabei hat eine große Studie aus Wuhan schon im November 2020 den Nachweis geliefert, dass symptomlos „Infizierte“ – also Menschen ohne irgendwelche Krank-heitssymptome, und das heißt: gesunde Menschen, die nur mit einem PCR-Test positiv getestet und deshalb irreführend als „infiziert“ bezeichnet wurden und werden – bei der Übertragung von COVID-19 „kaum eine Rolle spielen“:
„Nach Ende eines strengen Lockdowns vom 23. Januar bis zum 08. April wurde in Wuhan zwischen dem 14. Mai und 01. Juni ein stadtweites SARS-CoV-2- Nukleinsäure-Screening-Programm einge-leitet. Dabei gelangten die Forschenden zu einer besonders spannenden Erkenntnis: Asymptomatisch Infizierte scheinen bei der Übertragung von COVID-19 kaum eine Rolle zu spielen. Die Screening-Ergebnisse wurden im Fachjournal „nature communications“ veröffentlicht.“
Zum Antigen Test Roche ist zu sagen, dass es bei Kindern keine klinische Studie und bisherigen Erfahrungswerte gibt. Es handelt sich somit um einen Feldversuch an den Schulen. Es steht eindeutig in der Gebrauchsanweisung, dass unter 18 Jahren diese Anwendung nur unter Aufsicht eines Erwachsenen erfolgen soll oder der Test durch einen Erwachsenen durchgeführt wird. Ob damit gemeint ist, dass eine Lehrkraft oder Erzieher eine ganz Klasse oder Gruppe bei der Durchführung des Tests beaufsichtigt, die diesen Test noch nie an Personen durchgeführt hat, ist zweifelhaft. Das Testergebnis soll laut Beipackzettel mit einer medizinischen Fachkraft besprochen werden, diese ist nicht im Klassenzimmer oder in der Kinder-gartengruppe vorhanden, eine Fehlinterpretation von Laien- also Pädagogen- ist damit nicht ausgeschlossen. Das BFAST sagt dazu in seinem Positionspapier: „Antigen-Schnelltests sollten unter bzw. nach Anleitung von fachlich geschultem, medizinischem Personal (in der Regel Laborpersonal, Pflegekräfte, Hygienefachkräfte, oder Ärzte) durchgeführt und ausgewertet werden.“
Wenn nun genauer auf die Bestandteile des Schnelltests geschaut wird, wird im Beipackzettel vor Stoffen im Test gewarnt, Prävention empfohlen und mögliche Reaktionen beschrieben. Dieser Test enthält u.a.: Ocytil-/ Nonylphenolet, welches besonders giftig auf Wasserorganismen wirkt. Es handelt sich um einen Gefahrenstoff (siehe Umweltbundesamt). Die Verpackung ist gekennzeichnet mit „STERILE / EO“, was für die Sterilisation mit Ethylenoxid, ein entzündbares Gas steht. Der Swab, das Wattestäbchen ist damit behandelt. Bekanntlich ist Ethylenoxid ein giftiger, krebserregender Stoff, der bei Nasen- und Rachenabstrichen ins Körperinnere gelangen kann (u.a. Dokumentation Deutscher Bundestag/ STERIS AST). In der GESTIS-Datenbank des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) steht zu diesem Stoff Folgendes: „Die Hauptaufnahmewege für Ethylenoxid verlaufen über den Atemtrakt und über die Haut. Eine akute Exposition gegenüber Ethylenoxid wirkt sich in der Regel auf das Zentralnervensystem aus und kann z. B. Kopfschmerzen, Schwindel, anhaltendes periodisches Erbrechen, starke Erregung und Bewusstlosigkeit hervorrufen. Zusätzlich können Atembeschwerden (durch Obstruktion der Atemwege), Herzrhythmusstörungen und eine vermehrte Ausscheidung von Gallenfarbstoffen auftreten.“
In Deutschland ist die Anwendung von Ethylenoxid nach Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung verboten, ebenso in Arzneimitteln. Was genau ist ein Antigen-Test? Er ist in jedem Fall ein Medizinprodukt, der von den Herstellern selber zertifiziert wurde. In welcher Menge der Stoff vorhanden ist, kann man öffentlich nicht einsehen. Zu bedenken ist, dass diese Tests unter einer Sonderzulassung nur für einen gewissen Zeitraum zugelassen wurden. Was verursacht Ethylenoxid, wenn jede Woche mehrmals diese Selbsttests an Schülern und Pädagogen angewendet werden sollen?
Ein Antigenschnelltest liefert nach den bisherigen Erkenntnissen schlechte Testergebnisse, wie es schon an einigen Schulen vor den Osterferien in Erfahrung gebracht werden konnte (siehe Schule in Bergisch Gladbach). Viele Schüler mussten vorerst in Quarantäne, bis der 2. Test erfolgte und das Ergebnis Klarheit schaffte.
Cochrane Deutschland gibt in ihrem Review über die Zuverlässigkeit von Schnelltests bei Menschen an, die keine Symptome haben, dass diese nicht gut funktionieren und kommen in ihren bisherigen Studienergebnissen auf 58 Prozent, die richtig waren. Ebenfalls wird ein Zusammenhang zwischen Erfahrung der Person, die den Test durchführt und der Empfindlichkeit des Tests untersucht werden müssen.
So rät sogar das Robert Koch-Institut (RKI) von anlasslosem Testen ausdrücklich ab: „Von der Testung von Personen, die nicht Teil der Nationalen Teststrategie sind, wird ausdrücklich abgeraten, da Testen ohne begründeten Verdacht das Risiko falsch-positiver Ergebnisse erhöht und die vorhandene Testkapazität belastet. Testen ohne Anlass führt zu einem falschen Sicherheitsgefühl. Denn auch ein negatives Testergebnis ist nur eine Momentaufnahme und entbindet nicht von Hygiene- und Schutzmaßnahmen (Stichwort AHA+L-Formel). Daher gilt, „Testen, Testen, Testen – aber gezielt!“
Das RKI illustriert auch, welche Auswirkungen ein anlassloses Massentesten mit Antigen-Schnelltests bei einer niedrigen Inzidenz hat: Bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50/100.000 wäre auf 10.000 Antigen Schnelltests mit einem falsch negativen Ergebnis und 200 falsch positiven Ergebnisse zu rechnen. Letztere im Übrigen mit allen damit einhergehenden (rechtlichen) Einschränkungen. Sofortige Quarantäne bis ein negativer PCR-Test – dem jüngst in einem Artikel der renommierten Fachzeitschrift „The Lancet“ der weit verbreitete Status als angeblicher Goldstandard für das Screening nach ansteckenden Personen (nur diese sind für das Infektionsgeschehen relevant) abgesprochen wurde – vorliegt, Information der Kontaktpersonen (ebenfalls Quarantäne), Angst usw., d.h. bei einer derartig niedrigen Inzidenz bzw. Prävalenz liegt die Wahrscheinlichkeit, dass man korrekt als positiv erkannt wurde, lediglich bei 2%. Mit einer Wahrscheinlichkeit von 98% ist ein positives Testergebnis also nicht richtig. Die Falsch-Positiv-Rate liegt bei Antigen-Schnelltests laut RKI – in Übereinstimmung mit den Herstellerangaben (wobei deren Schätzungen auf kontrollierten Bedingungen, die es im „echten Leben“ nicht gibt, beruhen dürften) – bei 2; laut einer Studie der österreichischen Gesundheitsbehörde AGES liegt sie bei Schnelltests bei Nasenabstrichen sogar bei 4,3. D. h. hiernach erhält man auf 100 Testungen mehr als 4 falsch-positive Ergebnisse. Würde man nun zum Beispiel 140.000 Grundschüler wöchentlich testen, erhielte man wöchentlich 6.020 falsch-positive Ergebnisse- erneut mit allem, was dazugehört: Isolation des betreffenden Kindes- und in den meisten Fällen aller Kontaktpersonen-und Angst bis man durch das negative Ergebnis eines PCR-Tests erlöst wird.
Bei einem positiven Test müssen Schüler also zum Nachtesten mit einem PCR-Test, der wenig angenehm vor allem für Grund- und Förderschüler ist. Viele Kinder haben Ängste entwickelt und äußern diese klar. Der PCR-Test soll nach neusten Erkenntnissen der WHO mit einem 2. Test bestätigt werden, da auch hier „Symptomlose“ falsche Ergebnisse produzieren. Ab dem 20.01.2021 sollen jedoch laut WHO positiv Getestete auf klinische Symptome geprüft werden.
Zu den PCR-Tests ist weiterhin zu diesem Zeitpunkt Folgendes festzustellen:
– Kary Mullis, der Erfinder des PCR sagt in einem Interview über den PCR-Test, dass der PCR nicht zur Diagnose geeignet sei. Mit dem PCR kann man „alles in allem finden“. Damit ist gemeint, dass der Test nicht zwischen dem gesamten Virus und viralen Fragmenten unterscheiden kann. Daher kann der Test nicht als Diagnostikum für intakte (infektiöse) Viren verwendet werden.
– Das Verwaltungsgericht Wien hat im Namen der Republik am 24.03.2021 bestätigt, dass ein PCR-Test nicht dazu geeignet ist, die Infektiosität festzustellen.
– Gerichtsurteil Lissabon vom 11.11.2020: „Niemand kann per Dekret oder Gesetz für krank oder gesundheitsgefährdend erklärt werden, auch nicht als automatische, administrative Folge des Ergebnisses eines Labortests, egal welcher Art.“
– Review des Drosten-Reports durch 22 renommierte Wissenschaftler wiederlegt die Beweiskraft des PCR-Tests.
– Es laufen aktuell in mehreren Ländern mehrere Klagen gegen den PCR-Test.
Zur Testdurchführung möchten wir bemerken, dass es für (Grund)Schüler sehr viele komplexe Handlungsschritte laut Hersteller sind, welche die Schüler alleine bewältigen müssen, ohne dass der Pädagoge eingreifen darf. Er darf nicht assistieren, nur auswerten, was in der Praxis in unseren Augen, wenn man es laut Videobeschreibung anleitet, unmöglich erscheint. Der Kopf soll in einem bestimmten Winkel nach hinten gekippt werden, das Stäbchen 2 cm in die Nase gesteckt und mehrmals gedreht werden. Die Verletzungsgefahr bei einer zu tiefen Einführung des Stäbchens in der falschen Richtung (nach oben) ist definitiv gegeben (siehe Bericht aus Großbritannien).
Der Wattebausch darf laut Hersteller nicht angefasst werden. Wie schnell kann das passieren und die Hände werden in die Augen gerieben? Kann ich sicher stellen, dass der Schüler sich ausreichend die Hände anschließend reinigt?
Wir fragen uns weiter, wer bei einem möglichen Unfall oder unerwünschten Reaktionen siehe Beipackzettel haftet. Es soll laut Herstellerangaben ärztlicher Rat geholt werden. Dieser ist jedoch im Klassenzimmer oder Kindergarten nicht vorhanden. Es heißt, die Schüler führen freiwillig den Test aus, also haftet die Unfallkasse? Ist eine Gefährdungsbeurteilung voraus gegangen und dokumentiert worden?
Besonders im Chemieunterricht gibt es durch die DGUV eine klare Unterweisung und Verhaltensregeln, die sonst sehr streng beachtet werden müssen. Dort heißt es: Versuche an Schülerinnen und Schülern dürfen nur durchgeführt werden, wenn eine Gesundheitsschädigung ausgeschlossen ist und die hygienischen Erfordernisse gewährleistet sind.
• Deshalb ist z. B. Folgendes verboten:
• Das Auftragen von Gefahrstoffen und anderen Stoffen/Gemischen auf die Haut sowie Geschmacksproben
• Die Blutentnahme bei Schülerinnen und Schülern
• Experimente mit ionisierenden Strahlen
• Versuche mit berührungsgefährlichen Spannungen
• Versuche, bei denen die Haut mit sehr heißen oder kalten Medien in Berührung kommt
Was ist, wenn Schnelltests wie im Bundesland Sachsen verunreinigt sind, wer haftet dann? Können Lehrkräfte, Schulleitungen und Erzieher trotzdem bei einem Unfall anschließend haftbar gemacht und in Regress genommen werden, auch wenn sie den Versuch, das Experiment, das Testen nur beaufsichtigen? Haben die Lehrkräfte Kenntnis über ihre Remonstrationspflicht?
Nach den „Pädagogischen Hinweisen zur Durchführung von Selbsttests an Schulen“ soll ein positives Testergebnis verständnisvoll begleitet werden. Mit der Absonderung auf den Schulhof oder die Turnhalle beispielsweise, die einige Schulen praktizieren, welches die eigene Klasse und Schule durchaus mitbekommen wird, ist zum Ersten der Datenschutz nicht gegeben, es wird nicht sensibel mit dem Ergebnis umgegangen. Hier wird eindeutig gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstoßen. Zum Zweiten wird es zu einem gruppendynamischen Selbstläufer, auch wenn vorher die Lerngruppe aufgeklärt wurde, dass ein positives Testergebnis erst einmal keine Ansteckung bedeutet. Die Gefahr von Mobbing ist vorprogrammiert. Wie soll mit der jetzigen Personalsituation aufgrund von langen Quarantänen mit generell einer Unterbesetzung an vielen Schulen, gruppendynamische Prozesse im Blick gehalten werden und ein positives Ergebnis verständnisvoll begleitet werden?
Wir möchten an der Stelle auf den „Offenen Brief“ von Frau Dr. Hahn hinweisen, der sehr gut die psychologischen Aspekte beleuchtet und die Perspektive auf das Kind oder den Jugendlichen lenkt:
„Stellt euch vor, ihr seid ein KIND. Du sitzt in der Klasse, deine ganzen Mitschüler sind da. Ihr macht alle gemeinsam den Test. Das Testpaket liegt nun vor dir. Links und rechts vor dir die gleiche große Anspannung: Du könntest ja positiv sein… Nach ein paar Minuten zeigt Dein Test ein positives Ergebnis an!! Du bist also POSITIV!! ALL deine Mitschüler bekommen es mit! Nicht vergessen, du bist ein KIND!! Jetzt geht die Prozedur los: Du musst ABGESONDERT werden Deine Eltern werden angerufen! Jetzt heißt es WARTEN bis Du abgeholt wirst! EWIGKEIT!! Nicht vergessen, Du bist ein KIND!! Tausend Fragen schwirren durch Deinen Kopf, Du hast Angst: Was passiert jetzt? Das Kind, das neben Dir gesessen hat, bekommt es EBENFALLS mit der Angst zu tun! Denn jetzt könntest DU es doch infiziert haben!! Du bist nun Gesprächsthema Nr. 1.
Was glaubt Ihr, macht so ein Szenario mit einem Kind? Wie wirkt sich das auf die Psyche des Kindes aus? In den Teststraßen werden die Leute getestet und erfahren es später! WIE WÜRDE ES EUCH GEHEN?“
Wenn nun Eltern nach diesem Gedankenspiel und der Kenntnis aller bisherigen Informationen sich gegen eine Testung allgemein aber insbesondere im Klassenzimmer oder in der Kindergartengruppe aussprechen, dürfen die Schüler von den Lehrkräften und Schulleitungen zumindest bis zum jetzigen Stand nicht bedrängt werden. Vor den Ferien ist deutlich geworden, dass dies an einigen Schulen nicht geschah. Die Praxis sieht anders aus und die Politik unterstützt diese Bedrängnis oder gar Nötigung mit Kritik an „Testverweigern“, denn aufgrund von 20 Prozent möchte nun auch unser Ministerpräsident eine Pflicht in NRW einführen. Wer nicht teilnimmt, soll in den Distanzunterricht gehen. Wo wird hier die Freiwilligkeit und die Respektierung persönlicher Grenzen als oberstes Gebot berücksichtigt?
Alles in allem werden alle Pädagogen in eine unzumutbare, rechtliche aber auch psychologisch schwierige Situation von ihrem Arbeitgeber und der Landesregierung gebracht, wenn verlangt wird, diese Tests in Schulen und Kindergärten zukünftig auszuführen bzw. zu beaufsichtigen. Das Vertrauensverhältnis von Lehrern zu Schülern, von Erzieherin zu ihren Gruppenkindern kann immens gestört werden. Pädagogen sind weder Psychologen noch medizinisches Personal. Eindeutig ist geregelt, dass Pädagogen ohne Einverständnis des Erziehungsberechtigten noch nicht einmal beispielsweise einen Splitter oder eine Zecke entfernen dürfen. Sind die Rechte der Eltern mit diesem Widerspruchsschreiben aus NRW ausreichend juristisch abgedeckt? Darf eine generelle Testpflicht eingeführt werden?
Wir Eltern und Pädagogen sind vor den Ferien nicht ausreichend anhand des Beipackzettels aufgeklärt worden, sondern mussten selber recherchieren und sind zu diesen besorgniserregenden Ergebnissen gekommen. Nach allem was wir nun wissen, stellt sich hierbei die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. Ist es gerechtfertigt, wöchentlich Tests von unseren Kindern zu verlangen, wenn dieser Test nur eine Notzulassung hat, dieser wohl nicht das verspricht, was suggeriert wird, nämlich einen „sicheren“ Kindergarten und Schulbetrieb zu ermöglichen und wohlmöglich langfristig mehr Schaden anrichtet als nützt?
Sowohl die WHO als auch das RKI haben sich bereits kritisch-differenziert zu der noch fehlenden unabhängigen Prüfung und dem möglichen Einsatz der SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests geäußert. Des Weiteren heißt es im Positionspapier des BFAST: „Wir erachten es für erforderlich, dass SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests bei stationären Patienten, bei Bewohnern von Alten- und Pflegeheimen sowie in Ausbruchssituationen unter Anleitung von Fachkräften (in der Regel Laborpersonal, Hygienefachkräfte oder Ärzte, ggf. geschultes Pflegepersonal) durchgeführt werden, um Fehldurchführungen und Fehlinterpretationen zu vermeiden. Eine unsachgemäße Abnahme des respiratorischen Abstriches bei einem Test mit per se suboptimaler Sensitivität erhöht das Risiko falsch negativer Ergebnisse zusätzlich.“
Die jetzt geplante Teststrategie widerspricht an gesunden Menschen im Millionenmaßstab den Vorgaben von RKI und WHO und führt aufgrund statistisch zu erwartender falsch positiver Ergebnisse zu enormen Inzidenzwerten, die politisch zu neuen Lockdowns führen werden. In Bezug auf angedachte Massentestungen von Kindern weisen wir vor diesem Hintergrund auf die gemeinsame Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie, des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte in Deutschland, der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin und der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene vom 28.02.2021 hin:
„Ausgehend von allgemein anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen der Screening- und Infektions-diagnostik erscheint es angesichts fehlender Daten zur Validität von Antigenschnelltests gerade bei asymptomatischen Kindern zum jetzigen Zeitpunkt weder gerechtfertigt noch angemessen, diese Tests flächendeckend in Schulen und KiTas einzusetzen. Es ist zu erwarten, dass die Zahl falsch negativer und falsch positiver Ergebnisse inakzeptabel hoch sein und weit mehr Schaden als Nutzen mit sich bringen wird. Hinzu kommt das Potenzial großer präanalytischer Fehler in der Probenentnahme. Unterschätzt werden die negativen psychologischen Auswirkungen repetitiver Testungen, insbesondere junger Kinder, die entsprechende Konsequenzen wie Quarantäne der eigenen Person oder der Sozialgemeinschaft nach sich ziehen, nicht zuletzt wenn sie möglicherweise aufgrund der invaliden Testmethode wieder aufgehoben werden müssen. Weiterhin besteht die erhebliche Gefahr, dass Testergebnisse negativen Einfluss nehmen werden auf die konsequente Umsetzung der bewährten Hygieneregeln. Dies hat angesichts einer erwartungsgemäß hohen Rate falsch negativer Testergebnisse besonders gravierende Auswirkungen.
Recht auf Bildung und Teilhabe darf unserer Meinung nach nicht von einem Test abhängig gemacht werden. Zum Zweiten muss gesichert sein, dass Kinder körperlich und psychisch unversehrt bleiben und nicht zu Versuchsobjekten werden. Die Ausführungen oben zeigen, dass die Kinder mit gefährlichen chemischen Substanzen hantieren müssen, für die eigentlich geschultes Laborpersonal unter Schutzausrüstung vorgesehen ist.
Wir fragen uns, wie Sie vor diesem Hintergrund den massenhaften Einsatz von Antigen-Schnelltests in Ihrem Zuständigkeitsbereich dulden oder gar aktiv fördern können? Wir bitten daher um Auskunft.
Wenn Sie vorher nicht über die Testungen informiert waren und sich nun anders positionieren wollen und können, erhoffen wir uns, dass Sie in Ihren Gremien über diese Maßnahme und einer geplanten Testpflicht diskutieren und Sie verhindern. Nehmen Sie bitte unsere berechtigen Sorgen Ernst und geben Sie diese Informationen weiter. Es geht um die Gesundheit aller Kinder und Menschen, die sich regelmäßig nun testen sollen oder auch müssen. Die Folgen dieser weiteren Maßnahme neben „Social Distancing“ und dem pausenlosen Maskentragen werden wiederum massive Schäden an Gesundheit, Psyche und Wirtschaft einer ganzen Gesellschaft zu Folge haben, ohne auch nur ein Leben zu retten.
Quellen:
• SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test: Gebrauchsanweisung an Patienten. Februar 2021
• nature communications: Post-lockdown SARS-CoV-2 nucleic acid screening in nearly ten million residents of Wuhan, China. https://www.nature.com/articles/s41467-020-19802-w. 20.11.2020
• Bundesweites Forschungsnetz Angewandte Surviellance und Testung: Positionspapier des Netzwerk B-FAST im Nationalen Forschungsnetzwerk der Universitätsmedizin zu COVID-19 zur Anwendung und Zulassungspraxis von Antigen-Schnelltest zum Nachweis des neuen Coronavirus, SARS-CoV-2. Januar 2021.
• https://www.dgkj.de/aktuelles/presse/detail/post/presseinfo-kinder-sind-teil-des-sars-cov-2- infektionsgeschehens-zahlen-steigen-aber-nicht-ueberproportional
• https://www.who.int/news/item/20-01-2021-who-information-notice-for-ivd-users2020-05
• pm_testpflicht_in_seniorenheimen[1].pdf, 2.3.2021
• https://www.youtube.com/watch?v=p_cMF_s-fzc 3.2. (Kary Mullis)
• Robert Koch Institut: Epidemiologisches Bulletin. Verwendung von SARS-CoV2-Antigentests in der Notaufnahme. 21.01.2021
• Deutscher Bundestag: Dokumentation: Zum Gefahrenpotential von Ethylenoxid. 2020
• Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Das Global Harmonisierte System. Juli 2019
• STERIS AST: Ethylenoxid. 25.3.2021
• Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit: Verordnung über ein Verbot der Verwendung von Ethylenoxid bei Arzneimittel. 17.07.2009
• Bundesinstitut für Risikobewertung: Gesundheitliche Bewertung von Ethylenoxid-Rückständen in Sesamsamen. 23.12.2020
• Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung: Ethylenoxid (https://www.dguv.de/ifa/praxishilfen/gefahrenschwerpunkt-frachtcontainer/lexikon/ethylenoxid/index.jsp)
• Umweltbundesamt: Octylphenol und seine Ethoxylate. 16.03.2021
• Childrenshealthdefense.org.: Kinder, Schulen und COVID-Tests- Was sind die Risiken? 22.03.2021
• Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen: Pädagogische Hinweise zur Durchführung von Selbsttests in Schulen.
• Offener Brief von Frau Dr. Hahn