Worüber sprechen wir eigentlich, wenn wir über „Kollateralschäden“ sprechen?
Ein Gastbeitrag von Daniel Karrasch
Wenn ich im Duden nachschlage, finde ich unter Kollateralschaden folgende Beschreibung: „bei einer militärischen Aktion entstehender [schwererer] Schaden, der nicht beabsichtigt ist und nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Ziel der Aktion steht, aber dennoch in Kauf genommen wird“.
Zu dieser Begrifflichkeit haben Freunde des Friedens sicher ohnehin kein gutes Verhältnis, ist doch damit in der Regel der Tod von Menschen gemeint, aber stellen wir das mal hintan und wenden diese Definition auf die derzeitigen Regierungsmaßnahmen an. Dann entsteht hier gewollt der Eindruck, dass das, was zunehmend selbst in Mainstream-Medien als Kollateralschaden benannt wird, erstens nicht beabsichtigt sei und zweitens nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Ziel der Maßnahmen steht.
Das kann jeden klar denkenden Menschen ja eigentlich nur verwundern, denn: wenn die Regierungen Verordnungen erlassen, dass etwa Geschäfte, Gastronomien, Hotels, kleine Dienstleister u.v.m. geschlossen werden müssen, dann ist doch die Schließung all dieser Einrichtungen nicht unbeabsichtigt, sondern, allein schon dem Wortlaut der Verordnung nach, die konkrete Absicht des Verordnungsgebers. Und selbstverständlich sind dann Insolvenzen, Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit und alle sich daraus ergebenden gesundheitlichen, psychischen, sozialen usw. usf. Konsequenzen unmittelbare Folge der Verordnung.
Eine Absicht abzustreiten ist in etwa so, als ob man ein Blatt Papier durchschneidet (in irgendeiner mutmaßlich guten Absicht) und anschließend behauptet, man hätte nicht beabsichtigt es zweizuteilen. Wenn die Regierungen per Verordnung erlassen, dass Schulen und Kindergärten geschlossen werden müssen, ist die Schließung dieser Betreuungs- und Bildungseinrichtungen doch nicht unbeabsichtigt, sondern dem Wortlaut nach die Absicht, und die damit einhergehenden Schäden unmittelbar resultierend.
Wenn die Regierungen Ausgangssperren erlassen, ist die Tatsache, dass die Menschen das Haus nicht verlassen dem Wortlaut nach die Absicht der Verordnung, und wenn viele Menschen dann aus den verschiedensten Gründen vereinsamen oder anderweitig leiden, ist das eine unmittelbare Folge der Verordnung. Wenn (politische) Versammlungen verboten werden ist doch die Verhinderung der Versammlungen nicht unbeabsichtigt, sondern konkretes Ziel, und der Schaden für die demokratische Meinungsbildung und -äußerung unmittelbar.
In diesem Sinne könnte man ewig fortfahren: was oft als Kollateralschaden bezeichnet wird ist entweder dem Wortlaut nach Gegenstand der Verordnung oder unmittelbare Folge dessen, im Widerspruch zu den hervorgerufenen Assoziationen. Glauben wir an das Gute im Menschen und in den Regierungen, so waren diese Schäden natürlich nicht das „Ziel der Aktion“, sondern die Bekämpfung der Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus.
Da man aber dessen Ausbreitung nicht per Verordnung stoppen kann, kann die Verordnung dessen Ausbreitung aber gar nicht unmittelbar als Ziel haben; unmittelbar sind einzig die vielfachen Schließungen (Newspeak: lockdowns) und die dadurch direkt verursachten Schäden. Punkt. Das bedeutet doch letztlich aber, dass wir bestenfalls auf einen „Kollateralnutzen“ der „Maßnahmen“ hoffen(!) dürfen: einen Nutzen, der nicht unmittelbar aus der Maßnahme resultiert.
Ich habe das Gefühl, dass ein solcher Perspektivwechsel in der Argumentation hilfreich sein könnte: haben wir einmal verstanden, dass die Verordnungen der Maßnahmen dem Worlaut nach absichtlich für gigantische Schäden unmittelbar verantwortlich sind, müssen wir aufhören von Kollateralschäden zu sprechen, und die Regierungen dazu auffordern, den Kollateralnutzen zu belegen!
Es bleibt einen griffigen Begriff für die Schäden zu finden, der den unmittelbaren Zusammenhang zu den Lockdown-Maßnahmen und die notwendige Absicht klar macht.
Mir fällt leider nichts Besseres als „vorsätzliche Schädigung“ ein. In jedem Fall finde ich, dass wir unbedingt von diesem Kollateralschaden-Framing wegkommen müssen.
Gut argumentiert!
Das Wort Kollateralschäden lenkt davon ab, daß es sich bei den Kollateralschäden ganz offensichtlich um das eigentliche Ziel der Maßnahmen handelt. Der Virus ist das Ablenkungsmanöver!
Wenn das Ziel von Covid-Maßnahmen die Gesundheit der Bevölkerung wäre, dann würden die Covid-Genesenen als Allererste einen Gesundheitspass bekommen, und erst in zweiter Linie (wenn überhaupt) die „Geimpften“. Denn Spreader sind nicht die Genesenen – von denen keine Ansteckungsgefahr mehr ausgeht – wohl aber – wie man so häufig hören kann – die „Geimpften“.
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Michael E. Schuler: „Alle Werte = Kollaterale gehören den Menschen und werden durch ein sehr kluges und sehr komplexes Treuhandsystem verwaltet.“
Zitiert aus seinem Buch „Der Diplomat im Interview“, das die Kollaterale ab Seite 107 behandelt. Siehe https://www.diplomateninterviews.de
Wer sich informiert, statt sich mit Halbwissen zu begnügen, ist stets im Vorteil.
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Vorsätzliche Schädigung = absichtliche Zerstörung = Terror.
Gängelung durch Angst.
Totalitarismus.
Macht.
(Das Gute im Menschen schlägt nicht automatisch auf Regierungrn durch. Dazu bräuchte es reale Demokratie.)
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Das erinnert mich an Team-Syntegrity oder auch Open-Space oder andere Großgruppen-Interventionen – super Aktion!
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Was hälst Du von dem Begriff „Triage mit Zeitzünder?“
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