Protokoll-Fälschung im Deutschen Bundestag?

Am 23. 6. 2021 stellte sich Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel im Deutschen Bundestag den Fragen der Mitglieder des Hauses. Auf die Frage des AfD-Abgeordneten Sebastian Münzenmaier nach der Brauchbarkeit des PCR-Tests zur Feststellung einer epidemischen Lage nationaler Tragweite antwortete Merkel ein wenig stockend:

Wenn ein PCR-Test positiv ist, dann hat der Betroffene SARS-CoV-19.

(berichtet bei reitschuster.de)

Im Protokoll zur Sitzung heißt es dann, berichtigt:

Wenn ein PCR-Test positiv ist, dann hat der Betroffene SARS-CoV-2.

https://dserver.bundestag.de/btp/19/19235.pdf

Da es sich offenbar um einen Flüchtigkeitsfehler handelte (es mag nicht immer einfach sein, eine Erkrankung, die seit anderthalb Jahren zur Rechtfertigung für die Einschließung von Menschen und die Aussetzung von Grundrechten herhalten muss, auch ordnungsgemäß zu bezeichnen), ist die Korrektur durch das Protokoll offenbar dem Geist der Aussage verpflichtet.

Etwas schwerer wiegend aber kommt die zweite Korrektur daher, bei der es sich inhaltlich um eine Verfälschung des Gesagten handelt. So erläuterte Merkel die Eigenschaften des cT-Werts folgendermaßen:

Mit einem PCR-Test ist ein Ct-Wert verbunden. Es geht um irgendeine Konzentration in Abhängigkeit von der Zeit. Dieser Ct-Wert kann über oder unter 25 liegen. Ist er über 25, ist der Mensch ansteckend, ist er unter 25, ist er nicht ansteckend.

(berichtet bei reitschuster.de)

Im Protokoll ist nun aber das glatte Gegenteil zu lesen:

Ist er unter 25, ist der Mensch ansteckend, ist er
über 25, ist er nicht ansteckend.

https://dserver.bundestag.de/btp/19/19235.pdf (Hervorhebung von mir)

Falls auch hier immer noch angenommen werden sollte, die Bundeskanzlerin wisse, wovon sie spreche (und , sodass das Protokoll einfach nur den Geist des Gemeinten widerspiegle, wäre jedoch zu fragen, warum solch einfachste Zusammenhänge nicht einigermaßen fehlerfrei formuliert werden können, bzw. warum nicht eine offizielle Erklärung bzw. Richtigstellung seitens des Bundeskanzleramts erfolgt.

Ein klares Indiz für die Umkehrung der Begriffe Gesundheit und Krankheit ist allerdings die darauffolgende Schlussfolgerung der Kanzlerin:

Das heißt, im Grundsatz ist der PCR-Test immer ein hervorragender Indikator für die Antwort auf die Frage, ob jemand krank ist, und wenn ich mir den Ct-Wert im Zeitverlauf angucke, dann kann ich sagen, wann man mit großer Wahrscheinlichkeit ansteckend ist und wann nicht.

https://dserver.bundestag.de/btp/19/19235.pdf

Hier wird Krankheit einfach mit dem Status des Positiv-Getestet-Seins gleichgesetzt, sodass als „krank“ nun derjenige gilt, bei dem der Test (der evtl. nur Schnipsel der Hülle eines Virus feststellt) positiv ist, und andere Faktoren wie Symptome und subjektives Krankheitsempfinden ausgeblendet werden.

9 Kommentare

  1. Tatsächlich dient der PCR-Test zum Nachweis von SARS-CoV2 (Bruchstücken) und ist die Voraussetzung für Bekämpfungsmaßnahmen nach 5. Abschnitt des IfSG: Feststellung von Krankheit, Ansteckung, ~Verdacht oder Ausscheider. Das der PCR-Test als Befund nach dem Auftreten von klinischen Symptomen zum Nachweis der Krankheit Covid19 dient, ist in der Antwort der Kanzlerin inkludiert – ergo nach Correctiv und Faktenfuchs teilweise richtig.

    Was zu kritisieren ist, ist die Tatsche, dass Bekämpfungsmaßnahmen auch ohne Testnachweis, alleine auf Grund einer Inzidenz, gegen Gesunde gerichtet wird. Das Substitut für die notwendige Voraussetzung der Feststellung, ist die „Feststellung“ der nationalen Epidemielage, die selbst ja prophylaktischen Charakter hat und damit bestenfalls hinreichend für Verhütungsmaßnahmen nach 4. Abschnitt IfSG als Tatsachenannahme (Modellrechnung) ist. Ein klassischer Zirkelschluss mit dem Ergebnis, dass der Mensch zum Objekt staatlichen Handelns gemacht wird (Kants Zweck-Mittel-Umkehr), was gegen die Menschrechtskonvention der UN sowie EU verstößt, die D 2018 ratifiziert hat und als Menschenwürde das GG dominiert.

    Insofern widerspricht die weiterhin bestehende Systematik des IfSG den Fremdkörper aus § 28a/b/c. Diese Rechtsauffassung wurde mir von der Antidiskriminierungsstelle des Berliner Senats bestätigt. Insbesondere der Ausschluss von Maskenbefreiten stellt eine Diskriminierung „Behinderter/Eingeschränkter“ dar, da Verhütungsmaßnahmen bei medizinischer Kontraindikation für die Betreffenden obsolet sind – denn diese sind ja gesund und gefährden niemanden! Warum wird die Maskenbefreiung nicht in der LucaApp vermerkt?

    Nach Ulrike Guériot „Begräbnis der Aufklärung?“ befinden wir uns auf den Weg in einer neofeudalen Technokratie – vom Postfaktischen in das Präfaktische Zeitalter, analog obiger Protokollfälschung.

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    1. Bei den ersten Tests soll nur auf ein Bruchstück getestet worden sein und das kommt auch bei anderen Corona Viren vor.Später gab es auch Tests die auf 2 und 4 Genstücke testeten.Nach paar Monaten soll dann wieder nur auf 1 Stück getestet worden sein.Eigentlich sagt jeder Experte das bei mehr als 24 Zyklen(Verdopplungen)der Test wertlos ist.Einen Standard gibt es nicht.Allerdings steht bei den Tests dabei das sie NICHT zur Diagnose geeignet sind.

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  2. Es ist UNFASSBAR, wie Herr Merkel sichtbar macht, wie wenig Ahnung in Hirn vorhanden ist! Was ein ct Wert ist, ist jedenfalls vollkommen unbekannt. Sprechen wir hier vom Drahtzieher von Lockdowns, Strafen und Maskenpflicht? Inkompetent im gefährlichen Maße.

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