Hausdurchsuchungen bei Gutachtern des Weimarer Masken-Urteils

Bereits zum zweiten Mal wurden gegen Ende Juni die Wohn- und Büroräume des Amtsrichters Christian Dettmar aufgrund des Tatverdachts auf Rechtsbeugung durchsucht. Dieser hatte Anfang April in einer einstweiligen Anordnung für zwei Kinder an Weimarer Schulen folgende Vorschriften auf der Rechtsgrundlage der Kindeswohlgefährdung (§ 1666 BGB) untersagt: im Unterricht und auf dem Schulgelände Gesichtsmasken aller Art zu tragen, Mindestabstände einzuhalten und an SARS-CoV-2 Schnelltests teilzunehmen.

Im Zuge dieser zweiten Razzia wurde außerdem insgesamt acht Zeugen einer polizeilichen Durchsuchung unterzogen. Darunter ein weiterer Amtsrichter aus Weimar und zwei Gutachter, die im Fall von Christian Dettmar als Sachverständige angefragt worden waren: die Biologin Prof. Dr. Ulrike Kämmerer, sowie der Regensburger Psychologe Prof. Dr. Christof Kuhbandner.

Kuhbandner: von der wissenschaftlichen Qualität des Gutachtens kann sich jeder selbst überzeugen

Christof Kuhbandner ist Professor am Institut für experimentelle Psychologie an der Universität Regensburg. Im Jahr 2020 wurde er einer breiteren Öffentlichkeit bekannt, indem er sowohl in Online-Beiträgen als auch wissenschaftlichen Fachpublikationen die epidemiologische Begründung der nicht-pharmazeutischen Maßnahmen im Zuge der Covid-19-Pandemie in Frage stellte und vor Kollateralschäden warnte.

„Ich kenne weder den Richter persönlich noch habe ich außerhalb der üblichen Verfahrensschritte bei gerichtlich eingeholten Gutachten mit dem Richter Kontakt gehabt“, so Kuhbandner. Sein vollständiges Gutachten wurde im Rahmen des Weimarer Gerichtsbeschlusses veröffentlicht. Von der wissenschaftlichen Qualität seiner Beurteilung könne sich die Allgemeinheit also jederzeit selbst überzeugen, sagt er.

Ziel der Einschüchterung der unabhängigen Richterschaft?

Gegen die Zeugen werde laut Staatsanwaltschaft nicht ermittelt. Doch, dass Sachverständige überhaupt das Ziel von Hausdurchsuchungen werden, erscheint ungewöhnlich. „Dass man eine Hausdurchsuchung erleiden muss, nur weil man der Anfrage eines Gerichtes nach einem wissenschaftlichen Fachgutachten nachgekommen ist, das ist natürlich sehr unangenehm“, berichtet der Psychologieprofessor, bei dessen Razzia zur Beweissicherung auch das Mobiltelefon konfisziert wurde. „Ob der Vorwurf gegen den Richter nachvollziehbar und schwer genug ist, als dass man als bloßer Gutachter so etwas erleiden muss, kann ich als juristischer Laie nicht beurteilen, das müssen die entsprechenden Experten:innen beurteilen.“

Einer dieser entsprechenden juristischen Experten könnte der den Weimarer Amtsrichter Christian Dettmar vertretenden Strafverteidiger Gerhard Strate sein. Er hat ernsthafte Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Hausdurchsuchungen, deren einziger Effekt „die Einschüchterung einer unabhängigen Richterschaft“ sei.

Sollten bei der Sichtung des konfiszierten Materials nicht bald neue Beweismittel für einen hinreichenden Tatverdacht auf Rechtsbeugung zu Tage treten, werde das Ermittlungsverfahren eingestellt, so die Staatsanwaltschaft Erfurt.

Quelle: Neuber, Harald (2021): Justiz gegen „Corona-Richter“: Einschüchterung, Rechtsbeugung – oder beides? In: Telepolis. https://www.heise.de/tp/features/Justiz-gegen-Corona-Richter-Einschuechterung-Rechtsbeugung-oder-beides-6128336.html?seite=all

Foto: Kuhbandner

6 Kommentare

  1. Wir finden es unfassbar und eines demokratischen Staates unwürdig, in einer solchen Weise gegen Richter und neutrale Sachverständige vorzugehen.
    Nichts, aber auch gar nichts weist nur ansatzweise auf RECHTSBEUGUNG hin.
    Hier gab es nicht Raub, Mord oder ähnliches. Nein, hier wurde lediglich in einer einstweiligen Anordnung für zwei Kinder an Weimarer Schulen folgende Vorschriften auf der Rechtsgrundlage der Kindeswohlgefährdung (§ 1666 BGB) untersagt: im Unterricht und auf dem Schulgelände Gesichtsmasken aller Art zu tragen, Mindestabstände einzuhalten und an SARS-CoV-2 Schnelltests teilzunehmen.

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  2. Die Rechtsbeugung erfolgt durch den Staat, indem das Prinzip der Unabhängigkeit der Rechtsprechung verletzt wird.

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