Das neue Bevölkerungsschutzgesetz (BevSchuG-Covid-19) ist da

Ein Gastbeitrag von Markus Pracht

Vollzitat: „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor der Covid-19 Pandemie vom 22.07.2021 (BGBl. I S. 1014, 1019), zuletzt geändert: jeden Tag.“

§ 1 Partnerschaften

Alle Personen, die eine Partnerschaft pflegen, müssen sich trennen und unverzüglich eigene Wohnstätten einrichten. Bestehende Ehen (Art. 4, 6 GG) bleiben davon unberührt; Kinder in bestehenden Ehen müssen nicht ausgesetzt werden.

§ 2 Ausgang speziell – Vorratsbeschaffung

(1) Besuche von Spätis/Kiosks sind nur in der Zeit von 5.00 – 21.00 Uhr erlaubt. (2) Alkoholiker werden gebeten, sich ausreichende Vorräte während der Zeiten gemäß Abs. 1 anzulegen (Kontaktvermeidung durch das Anlegen von Vorräten).

(2) Auch der Kauf von großen Zigarettenvorräten wird Rauchern innerhalb der Zeiten gemäß Abs. 1 aus Gründen des Infektionsschutzes empfohlen.

§ 3 Ausgang allgemein

(1) Ausgänge mit Hunden/Kindern/Kumpels/Frauen sind während der Sperrzeiten untersagt.

(2) Und auch der Ausgang mit Katzen.

§ 4 Menschen anfassen

(1) Das Prostitutionsgewerbe ist untersagt.

(2) Sexuelle Kontakte mit Ehegatten und/oder eingetragenen Lebenspartnerschaften und/oder lockeren Beziehungen und/oder Tieren ist gestattet (Art. 2 GG – Allgemeine Handlungsfreiheit, Art. 4, 6 GG).

§ 5 Sport

(1) Untersagt, insbesondere Tischtennis.

(2) Siehe Absatz 1.

§ 6 Arbeitnehmerrechte während Corona

(1) Ja, finden wir gut.

(2) Alle Arbeitgeber werden verpflichtet, Home-Office-Lösungen anzubieten.

Dies gilt insbesondere für folgende Berufsgruppen:

Zahnärzte*innen, Friseure*innen, Handwerker*innen, Ärzte*innen, Müllmänner*innen, Spätiverkäufer*innen, Richter*innen, Staatsanwälte*innen, Verkäufer*innen (Tankstellen, Lebensmitteleinzelhandel, Drogenhandel, Dönerhandel etc.), Bauarbeiter*innen, Polizisten*innen, Bäcker*innen, Bestatter*innen, Taxifahrer*innen, Physiotherapeuten*innen, Prostituierte*innen, Politessen*innen, Lkw-Fahrer*innen, Fitness-Studio-Mitarbeiter*innen, Hafenarbeiter*innen, Industriearbeiter*innen, Putzfrauen*innen, Soldaten*innen, Lockführer*innen, Tätowierer*innen, Schauspieler*innen, Astronauten*innen, Fußpfleger*innen und Nagelmacher*innen und Köche.

(3) Personen, die in gesellschaftlich bedeutenden Positionen tätig sind und/oder über üppige finanzielle Mittel verfügen, werden gebeten, sich an dieses Gesetz zu halten.

§ 7 Bußgeldvorschriften

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die in §§ 1 – 5 genannten Vorgaben verstößt.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann bei Verstößen gegen § 1, § 2 Abs. 1 S. 1, § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 mit einer Geldbuße bis zu dreiundneunzigtausend Euro und bei Verstößen gegen § 3 Abs. 2 mit bis zu vierfünfundneunzig Euro geahndet werden.

(3) Die vorgenannten Bußgeldvorschriften gelten nicht für den in § 6 Abs. 3 genannten Personenkreis.

§ 8 Zukunft ist für alle da

<unbelegt>


Gesetzesbegründung:

Die Bundesregierung ist sich sehr bewusst, dass folgende Dinge essentiell wichtig sind für das Wohl der Bevölkerung: Soziale Kontakte, Lachen, Umarmungen, weitergehende Umarmungen, Sport, keine Angst zu haben, keine existentiellen Ängste vor Tod oder finanziellem Ruin zu haben. Aber: die Einschränkungen sind unvermeidbar. „Das Virus will es so“. Noch Fragen?

Die Bundesregierung bedauert es sehr, dass durch die einschränkenden Maßnahmen leider viele alte Menschen in Altenheimen, auf die bedauernswerterweise 80% aller Corona-Todesfälle fallen, in der Isolation verwelken. Aber: Die Maßnahmen sind „alternativlos“. Die Bundesregierung entschuldigt sich ausdrücklich bei den alten Menschen, die an unserem beschlossenen Ende der Pandemie, Ende 2021, dann leider versterben. Die unschönen letzten 2 Jahre – 02/2020 – 12/2021 – dieser Menschen sind dann zu bedauern: Soziale Isolation, sowieso schon kein Lebenssinn, Verwandte – leider nein. Essen mit den anderen Dementen – leider nein. Mau-Mau mit den Mitinsassen – leider nein. Sex – sowieso zu spät. Menschliche Wärme – ne, lass mal, zu gefährlich.

Aber: In den letzten 2 Jahre vor dem Tod sind diese Menschen zumindest zuvor nicht qualvoll an Corona verstorben! Nur das Leben zählt (Anm.: Natürlich nur in den Industrieländern), egal wie miserabel es ist. Und: Dass der weltweite Hunger, Suizide, Hoffnungslosigkeit, spätere Erkrankungen durch Impfstoffe, Tode und schwerere Erkrankungen wegen nicht wahrgenommener Arzttermine, Depressionen wegen der Einschränkungen, die allgemeine Angst und die Existenzängste drastisch steigen, nimmt die Bundesregierung mit tiefen Bedauern zur Kenntnis. Aber die Bundessregierung hat beschlossen, dass ihr Weltbild schon richtig ist. Die Bundesregierung meint es immer nur gut mit der deutschen Bevölkerung. Etwas Persönliches: Die Mitglieder der Bundesregierung und des Parlamentes sind eine sympathische Gruppe von Menschen mit alltäglichen Problemen und Ängsten; auch wir sind Menschen mit Gefühlen. Bitte bedenken Sie das. Aber: Wir sind halt auch Profi-Influencer, wir wollen doch auch unsere Schäfchen ins Trockene bringen. Der letzte Satz muss übrigens gelöscht werden, die Klage dazu ist schon vorbereitet.

Meistens interessieren uns nur Zahlen, Daten und Fakten und die nächste Wahl. Aber: Wir bitten um Verständnis für unsere Schwächen, die wir hier so freigiebig offenlegen. Ich, Angela Merkel, ziehe mir auch gerne mal ein leckeren Rotwein aus dem Tetra Pack von Penny oder Lidl rein und „binge“ ein paar Netflix-Serien durch. Wie Sie, liebe Bürger und Mitmenschen.


Zu § 1:

„Wegen Gott halt“

Zu § 2:

Der Genuss von Tabakwaren wird nicht empfohlen, aber die Bundesregierung respektiert, dass schwache Menschen leider häufig abhängig sind.

Zu § 3:

Eine umfassende und substantielle Begründung wird in Kürze nachgereicht.

Zu § 4:

Wir sind halt Kopfmenschen. Deshalb.

Zu § 5:

Infektionsrisiko zu groß und halt Mutante da. Gegenargumente? Keine? q.e.d. Sport und soziale Kontakte sind grundsätzlich wünschenswert und gesundheitsförderlich, müssen aber in der aktuellen bedrohlichen Lage zum Wohle der Volksgesundheit ausgesetzt werden. Allen, denen es finanziell und sonst im Leben gut geht, können das vorübergehend schon aushalten (z.B. Luxusurlaub muss verschoben werden). Allen Hartz-4-Empfängern empfehlen wir nun, gerade jetzt, neue Lebenswege einzuschlagen: Gründen Sie ihr Business, runter vom Sofa, trinken Sie mal am Tag nur ein Netto-Bier-6-Pack; arbeiten Sie im Garten, das entspannt und macht Sie ausgeglichen; zudem können Sie gesundes und unbelastetes Obst und Gemüse genießen. Ihr Körper und ihr Wohlbefinden werden es Ihnen danken. Die positive Wirkung der Gartenarbeit auf das Wohlbefinden des Menschen ist wissenschaftlich erwiesen (Quelle: maiLab, https://www.youtube.com/c/maiLab/videos).

Sollten Sie sich aufgrund des Bezuges von Mindestlohn und/oder Kurzarbeitergeld bisher kein Haus mit Garten kaufen können, dann bedauern wir das zutiefst. Vielleicht besuchen Sie aber dann einfach öffentliche Parkanlagen, da können Sie etwas Unkraut zupfen und/oder Unrat entsorgen. Oder genießen Sie etwas Netflix (Anm.: Netflix ist nicht im Hartz-4-Satz abgebildet. Die Bundesregierung kann nicht den stumpfen Konsum von inhaltsleeren bewegten Bildern unterstützen).

Zu § 6:

In enger Absprache mit den Interessenverbänden, insbesondere den Gewerkschaften, sind wir zu diesem Ergebnis gekommen.

Zu § 7:

Die Bundesregierung hat den Rahmen der Geldbußen bewusst moderat angesetzt. Auf die Eigenverantwortung der Bevölkerung wird vertraut.

Bezüglich § 7 Abs. 3: Begründung wird bei Gelegenheit nachgereicht. Transparenz ist uns nämlich sehr wichtig.

Zu § 8:

Begründung wird nicht nachgereicht.

6 Kommentare

  1. Das Wort „ordnungswidrig“ kann in Anlehnung an Bussgeld-Verwanungszettel durch „verbotswidrig“ ersetzt werden: Wer verbotswidrig handelt, wird also kostenpflichtig verwarnt- neues Amtsdeutsch, vermutlich „in einfacher Sprache“ : Tu nichts verbotswidriges, sondern das was verboten ist, dann kannst dir nichts passieren.

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  2. „Alle Personen, die eine Partnerschaft pflegen, müssen sich trennen und unverzüglich eigene Wohnstätten einrichten. “
    Würde mich nicht wundern wenn das auch noch kommt.

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