2G in Hamburg – Erste Stadt beschließt die indirekte Ausschließung von Ungeimpften

2G-Modell in Hamburg – Erste Stadt beschließt die indirekte Ausschließung von Ungeimpften

Die Debatte um die 3G-Regel ist für einige Experten und Bürger noch gar nicht beendet, da beschließt der Hamburger Senat bereits mit kommendem Samstag (28. August 2021) die 2G-Regelung. Diese erlaubt Unternehmen wie Restaurants, Kinos, Kirchen und Clubs eine Befreiung von den strikten Corona-Einschränkungen, sollten diese nur Geimpften und Genesenen Aufenthalt gewähren.

Das ging jetzt doch ganz schön schnell. Erst jüngst wurde von Bund und Länder die 3G-Regeln ausgeweitet. Zutritt zu bestimmten Geschäften, Friseuren, Schwimmbädern, Fitnessstudios und anderen Innenräumen ist nur mit einem gültigen Corona-Test, einem Impf- oder Genesungsnachweis erlaubt, sollten die Corona-Zahlen stark steigen. Ab dem 11. Oktober sollen außerdem die Corona-Schnelltests nicht mehr kostenlos sein.

Hamburg will neue Anreize bieten. Als erstes Bundesland wurde dort das sogenannte 2G-Optionsmodell beschlossen. Dieses räumt Publikumseinrichtungen wie Restaurants oder Theatern die Möglichkeit ein, Angebote ausschließlich für Geimpfte und Genesene anzubieten. Geschäfte, welche auf dieses Modell setzen, dürfen von bestimmten Beschränkungen absehen. So entfallen beispielsweise Abstandvorgaben, die Testpflicht, das Tanzverbot und andere Maßnahmen. Die Maskenpflicht in Innenräumen solle aber vorerst bestehen bleiben. Außerdem gelten vorerst Ausnahmen für Kinder und Jugendliche. Nach sechs Wochen hätten diese dann aber ein Impfangebot gehabt und somit die Chance, sich impfen zu lassen. Die Ausnahmeregelung gelte dann nur noch für Kinder bis 12 Jahren.

Begründet wird das Modell durch die verringerte Wahrscheinlichkeit, an einer Infektion zu erkranken. Auch würden Geimpfte das Virus deutlich schlechter verbreiten als Ungeimpfte. Unternehmen, welche planen, die 2G-Regelung umzusetzen, müssen sich hierfür in Hamburg online anmelden. Die Kontrolle, ob die Kunden einen Geimpften- oder Genesenenausweis mit sich führen, müssen diese auch übernehmen, denn bei Nichteinhaltung der Regelung können Bußgelder in Höhe von 1.000 bis 20.000 Euro entfallen.

Peter Tschentscher, Hamburgs Erster Bürgermeister erklärte am Dienstag auf der Landespresskonferenz wörtlich: „Beschränkungen müssen verhältnismäßig sein und dürfen nur so lange erfolgen, wie sie zur Pandemiebekämpfung nötig sind.“ Des Weiteren schloss er einen weiteren generellen Lockdown, selbst bei stark steigenden Inzidenzen, aus. Denn eine „weitere Welle“ sei eine „Welle der Ungeimpften“, so Tschentscher.

Das neue Optionsmodell bietet neue Chance für die Unternehmen. Durch die fortfallenden Abstands- und Sitzregelungen haben die Geschäfte mehr Platz und somit können mehr Kunden das Geschäft betreten. Deshalb sei erstmals seit Beginn des ersten Lockdowns wieder mit mehr Gewinnen zu rechnen.

Hamburg ist keine Ausnahme in Sachen Maßnahmen, die Ungeimpfte stark beeinträchtigen dürften. So zieht etwa die Lufthansa eine Impfpflicht für ihr Flugpersonal in Betracht. Auch gibt es Reiseveranstalter, die bestimmte Angebote nur im 2G-Rahmen machen.

Quelle: https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/coronavirus/Corona-Hamburg-startet-2G-Regelung-,corona8648.html

2 Kommentare

  1. “Auch würden Geimpfte das Virus deutlich schlechter verbreiten als Ungeimpfte. “

    Nun, das wurde letztes Jahr noch ganz anders kommuniziert. Außerdem klingt das ein bisschen so, als würde eine Frau sagen, sie sei etwas schwanger. Hinzukommt, dass die “schlechtere Verbreitung“ dadurch aufgehoben wird, dass weit mehr “Geimpfte“ unterwegs sind und “Geimpfte“, in der Annahme safe zu sein, mehr Kontakte zu anderen Menschen haben. Somit, um beim offiziellen Narrativ der Infektionsgefahr zu bleiben, sind die “Geimpften“ genauso “schwanger“ wie die Ungeimpften (von denen manche gar über eine T-Zellen-Immunität verfügen, also bestens geschützt vor viraler “Schwangerschaft).

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