Warum gibt es den Staat? Welche Befugnisse hat er? Was macht einen Rechtsstaat aus und wann droht er, in einen Unrechtsstaat zu mutieren? Seit den philosophischen Errungenschaften eines Kants oder Hegels wird ein Staat von der Freiheit des Subjektes herrührend gedacht und legitimiert“, sagt Professorin für Strafrecht und Rechtsphilosophie Dr. Katrin Gierhake. „Ein Staat, der diese Voraussetzung nicht mehr anstrebt, der widerspricht der Grundeigenschaft des Menschen“ und wird ihm folglich nicht gerecht.
Im Gespräch mit mir redet Prof. Dr. Gierhake über Recht, das bestimmte Grenzen nicht überschreiten darf, ohne dass es aufhört, Recht zu sein, das Prinzip der Verhältnismäßigkeit, die vermeintlichen Gegenspieler Individualismus vs. Kollektivismus, sie spricht über das Versagen des Bundesverfassungsgerichts und Juristen, die des kritischen Denkens nicht mehr fähig zu sein scheinen.
„Noch werden wir für das Gespräch, das wir hier gerade führen, nicht eingesperrt, doch die Denkstrukturen sind da. Wir haben überhaupt nichts gelernt.“
Prof. Dr. Katrin Gierhake ist Professorin Strafrecht, Strafprozessrecht, internationales Strafrecht sowie Rechtsphilosophie an der Universität Regensburg. Bereits seit Anfang der Krise betreibt sie den kritischen Blog „Mit!denken“ https://mitdenken-blog.de/ Geführt und aufgezeichnet wurde dieses Gespräch am 03. September 2021 in München.
Wir bedanken uns bei der Eventlocation Weitblick und ganz besonders bei Mike für seine großartige Gastfreundschaft. https://weitblick-eventlocation.de/
Mein neues Buch „Der Kult“ erscheint am 31. 1. 2022 im Rubikon Verlag. Ihr könnt es bereits jetzt hier vorbestellen: https://www.buchkomplizen.de/buecher/gesellschaft/der-kult.html
Der von mir herausgegebene Essayband „Wie konnte es nur so weit kommen?“ mit einem Nachwort des italienischen Philosophen Giorgio Agamben ist ab jetzt im Verlag Sodenkamp & Lenz erhältlich. https://sodenkamplenz.de/produkt/wie-konnte-es-nur-so-weit-kommen/ M
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Danke für diesen Input! Er hat mich aufgewühlt.
Ich bin ja nur Architekt, kein Philosoph, habe mich aber doch mit dem einen oder anderen genauer beschäftigt. Es werden einige sehr zentrale Fragen gestellt und m.E. sehr gut auf den Punkt gebracht. Danke dafür!! Es ist ein Gewinn. Auf eine gehe ich aber noch ein. Ich hoffe, dass ich nicht zu viel schreibe.
Frau Gierhake bemerkt im ersten Drittel des Gespräches, dass es ein „aktuelles Problem der Zeit“ sei, aus Sicht der Rechtsphilosophie den natürlichen Menschen, der existieren will, Güter zum Konsum braucht-den physischen Menschen-mit jenem zusammenzubringen, den man den geistigen Menschen nennt, sein eigentliches Wesen (bei Kant und Hegel und den anderen grossen Idealisten bis hin zu Goethe und v.a. Schiller in seinen Briefen).
Für mich ist dieses zweiteilige Menschenbild unfertig. Ich möchte nun nicht als Besserwisser erscheinen sondern das folgende in aller Bescheidenheit beitragen: Der Mensch erscheint mir nicht als zwei- sondern als dreigliedriges Wesen: physisch-seelisch-geistig. „Die seelische“ und „geistige“ Seite werden heute zusammengezogen und nicht differenziert. Das bildet sich im Politisch-Sozial-Ganzen dadurch ab, dass wir immer nur von Markt und Staat reden; Bildung, Geistiges usw. sind Teil des Staatlichen müssten aber eigenständig werden als drittes (oder gar erstes) Glied. 1. Als geistiges Wesen ist er ein Ich, ein Individuum, das sich seelisch (und dieses im physischen verankert und sich dort auswirkend) auslebt, weil es denkt, fühlt und will (handelt). 2. Als seelischer Mensch fühlt er, hat Mitgefühl mit anderen Menschen, Triebe-Emotionen usw. Er erkennt (das muss schon da sein), dass Freiheit im Miteinander immer Grenzen haben muss, weshalb Regelungen (Rechtsstaat) da sein müssen. Als geistiger Mensch bedenkt er Gefühle kann aber auch leibfrei denken, bedenkt den Genuss und bedenkt die Gefühle über den Genuss und beobachtet sein Denken über all das uvm.. Im Denken ist er frei! Im Denken verbindet er Welt mit sich. Es gibt keinen Dualismus von Subjekt und „Ding an sich“. Das Denken verbindet, im Fühlen ist er Sich selbst, in sich eingeschlossen, wenn er nicht oder ungenügend denkt. Nur-fühlend bliebe er Egoist, sein ich bleibt Ego. Denken-fühlend kommt er zu Freiheit im Sozialen, er kommt an sein höheres Wesen, sein Ich heran.
Dieses dreigliedrige Wesen des Menschen sollte sich nun in der „Organisation seiner Sozialität“ abbilden. Dieses wird hier als „Rechts-Staat“ bezeichnet, ein heute gängiger Begriff für dieses Ganze, der m.E. überholt ist.
Das Wirtschaftsleben befriedigt den physischen, das Staats-Rechtsleben den seelischen (das Verhältnis der Menschen zueinander, das abgrenzen und sozialisieren) und das Geistesleben den geistige Menschen (seine Wertewelt, sein Denken im Verhältnis zum Fühlen, seine geistige Betätigung in Kunst, Wissenschaft, Religion, Medien usw.).
Die Freiheit ist geistiger Natur und wird im sozialen (also staatlichen Bereich) tätig. Sie lebt sich aber auch im physischen aus, weshalb Adam Smith dies auch als natürliche Freiheit bezeichnet. a. Den nur-natürlichen Menschen zu betonen führt zu rohem Kampf um Existenzen (der heutige Turbokapitalismus, Freiheitsbegriff der FDP und AFD), b. den seelischen ohne den geistigen zu achten zu einem gängeln durch einen übermächtigen Staat, zumal Staat durch Ökonomie vereinnahmt wird (Freiheitsbegriff der Linken). Erst wenn das freie-individuelle Geistige hinzukommt, werden die beiden andern kontrolliert. Dann erst kann auch von einem souveränen Individuum, im Rechts-Staatsleben vom eigentlichen „Souverän“ (der mir im Gespräch gefehlt hat) gesprochen werden. Ein Souverän als Staatsvolk ist nur möglich, wenn die es bildenden (gebildeten) Individuen geistig frei und souverän sind. Das ist wohl ein Weg, der nie endet.
Hier liegen die Probleme heute: viele Mitbürgerinnen verlieren alle Respekt vor den Anderen, wenn es um ihre Existenz geht (Todesangst vor dem Virus). Dadurch die Spaltungen. Mitgefühle sind ungenügend ausgebildet, weil der Konsumismus und Ökonomismus stark prägend sind und das tief Menschliche zurückdrängen. Einseitige materialistische Bildung führt zu dieser unsäglichen Erregertheorie an die geglaubt wird.
Die Frage nach dem Rechts-Staat und seinen Wirkungsgrenzen zu stellen setzt jene eines vollständig gedachten Politisch-Sozial-Ganzen, von dem „Rechts-Staat“ nur ein Teil ist, voraus und wiederum jene die eines vollständigen Menschenbildes voraus.
Solange diese Schieflagen 1. eines unvollständigen Menschenbildes 2. Eines unvollständig gedachte Ganzen menschlicher Gemeinschaft (das als Staat bezeichnet ist aber als solcher nur ein Teil sein kann) und so lange 3. die Individuen aufgrund ihrer einseitig ökonomisch-materialistisch ausgeprägten Denkweise nicht souverän sein können, geschweige denn Freiheit leben, fürchte ich, dass sich nichts ändern kann.
Wir leben in eine Geisteskrise. Von deren Überwindung hängt die Entwicklung ab.
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Ach, Mensch…..warum sind solche phantastischen Gespräche immer so kurz?
Frohe Weihnacht.
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