Ein Beitrag von Alina Senger
Der Psychologe René-Rain Hornstein, der sich selbst als nicht-binäre Person bezeichnet, verklagte erfolgreich die Deutsche Bahn aufgrund des Fehlens einer geschlechtsneutralen Anrede in ihrer Online-Registrierung. Dieser “psychisch traumatisierenden Zumutung”, so Hornstein, will er nicht mehr länger ausgesetzt sein. Die Richterin Charlotte Rau vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main verkündete, dass die Deutsche Bahn es künftig unterlassen müsse, Menschen zu diskriminieren und schrieb dem Kläger 1.000 Euro Schmerzensgeld zu. Überdies muss die Deutsche Bahn bis zum Ende des Jahres ihr gesamtes Buchungssystem gendergerecht umgestaltet haben. Das weit umfassende Thema “political correctness” hat sich nun also von etlichen Talkshows in das Rechtssystem ausgeweitet.
Es gibt jedoch ein Problem bei der politisch korrekten Ausdrucksweise. Sie bedient sich ideologischer Mechanismen, indem sie Menschen in zwei Gruppen teilt. Die Opfer und die Täter. Wer sich kritisch gegen neue Begrifflichkeiten oder Gesetzesänderungen im Sinne der politischen Korrektheit äußert, wird automatisch als Täter und somit als minderwertiger Mensch deklariert. In der Regel wird den Verurteilten das Stigma des Rechtsextremen oder Intoleranten aufgezogen. Und wer erstmal den Nazistempel oder andere Herabwürdigungen trägt, verliert jegliches Recht auf das Ausüben seiner freien Meinungsäußerung sowie auf respektvolle Umgangsformen im gesellschaftlichen Diskurs.
Auf der anderen Seite haben diejenigen mit der “richtigen” Meinung, meist die Opfer, die Legitimation, den Gebrandmarkten auszuschließen und zu diffamieren. Die angebliche Antidiskriminierungsarbeit, welche zu einem harmonischen Miteinander beitragen soll, bewirkt also bei genauerer Betrachtung eher das Gegenteil. Jeder mit einer abweichenden Meinung zum Gender Mainstreaming (oder anderen gesellschaftspolitischen Themen) wird an den Rand der Gesellschaft verbannt.
Nun könnte man ja mal das Szenario entwerfen, in dem die Deutsche Bahn sich gegen das Urteil zur Wehr setzt. Was würde wohl passieren? Würden die Medien möglichst neutral über den Vorfall berichten? Eher nicht. Wahrscheinlicher ist ein kollektives Aufschreien und ketzerisches Verurteilen bis hin zu immer höher angesetzten Bußgeldern seitens der Justiz. Man sollte sich doch die Frage stellen, inwiefern es zu Toleranz, Meinungsvielfalt und Harmonie beitragen soll, wenn eine allumfassende Rücksichtnahme auf Minderheiten es rechtfertigt, unter Androhung von rechtlicher oder sozialer Strafe, die Menschen zur Veränderung ihrer gesamten Denk- und Handlungsweise zu nötigen.
Mit dem Urteil zur geschlechtergerechten Sprache wurden die Weichen für das Sanktionieren und Kriminalisieren von abweichenden Sprachformen gestellt. Derartige Mechanismen kennen wir bereits aus altbekannten Ideologien – ob nun von den Nationalsozialisten oder den Kommunisten. Sie beide bedienen sich der streng regulierten Sprachplanung, wobei bestehende verbale Ausdrucksweisen dezimiert und durch neue, der Herrschaftsmacht dienenden Begrifflichkeiten ersetzt werden. Indem man den Menschen die Freiheit des Denkens nimmt, können gleichzeitig die eigenen Dogmen in das Unterbewusstsein eingepflanzt und in der Konsequenz die Realität verändert werden. Die Manipulation der Sprache ist ein überaus effektives Mittel, um Fakten zu verdrehen, die Ziele der Initiatoren zu verschleiern oder von wahrlich gravierenden Problemen abzulenken.
Publiziert von Alina Senger aus Braunschweig, frühere Sozialarbeiterin in der Kinder- und Jugendhilfe.
Ich verstehe nicht, wer Frau Senger ihrer Meinung nach denn die Freiheit des Denkens nimmt. Das OLG Frankfurt, das (wie angenommen werden darf) streng nach geltender Rechtslage geurteilt hat? In wiefern betrifft sie denn überhaupt das Urteil und zwingt sie (oder sonst jemanden) zur „Veränderung ihrer gesamten Denk- und Handlungsweise“? Warum hat sie etwas gegen Rücksichtnahme auf Minderheiten (ob die „allumfassend“ von irgendjemandem gefordert wird, sei dahingestellt)? Oder hat sie überhaupt etwas gegen Minderheiten? Insbesondere vielleicht die Minderheit derer, die sich als „nicht-binär“ verstehen? Das würde den Furor ihrer Rechtliches, Politisches, Moralisches wild durcheinanderwürfelnden Anklageschrift erklären, wenn auch nicht rechtfertigen.
Wenn die Rechtslage so ist, dass Menschen sich nicht als Mann oder Frau verstehen müssen, dann muss ein Gericht entsprechend urteilen. Man kann diese Rechtslage für unerfreulich halten (wie man auch geltende Mehrwertsteuersätze für zu hoch oder zu niedrig halten kann), aber Gesetz ist Gesetz, und wo kämen wir hin, wenn Richter sich nicht an die gelten Gesetze hielten. Ich sehe nicht, dass es Frau Senger(8oder sonstwem) verboten wird, sich gegen bestehende Gesetze (mit Ausnahme der als unveränderlich geltenden Verfasssungsteile) privat oder öffentlich zu äußern. Was will sie denn? Das jeder Mensch per Gesetz entweder ein Mann oder eine Frau sein muss? Darüber kann man reden, manche werden dafür, manche dagegen sein. Vielleicht ändert der Gesetzgeber ja eines Tages wieder die Bestimmungen, aber bis dahin sind sie als geltendes Recht anzuerkennen. (Man stellte denn den demokratischen Rechtsstaat insgesamt in Frage,)
„Politisch korrekt“ ist eine wenig intelligente Kampfvokabel. Was möchte Frau Senger denn Unkorrektes äußern? Will sie so schrecklich gern „Neger“ sagen dürfen „Zigeunerschnitzel“ oder „Hinterlader“ oder „Scheißfotze“? Möchte sie denn nicht auch lieber in eine Gesellschaft leben, in dem niemand (etwa auf Grund seiner Geschlechtszugehörigkeit) beleidigt wird? In der niemandem ein Geschlecht aufgezwungen und niemand wegen seines geschlechtlichen Selbstverständnisses diskriminiert wird? Und in der Beleidigungen und Ausgrenzungen sanktioniert werden? Warum ist sie gegen Antidiskriminierung? Möchte sie denn ihrerseits als Frau diskriminiert werden? „Halt’s Maul, du blöde Kuh, davon verstehst du nichts, weil dein Hirn zu klein ist“? (Rollenprosa! NICHT meine Aussage!)
Selbst wenn Frau Senger persönlich überzeugt ist, es sollte keine nicht-binären Personen geben – was öffentlich zu äußern, wie ihr hier publizierter Text zeigt, sie nicht gehindert wird -, kann sie doch nicht leugnen, dass es sie (vor allem aus Sicht Betroffener) gibt und dass sie dasselbe Recht wie Frau Senger darauf haben, nicht diskriminiert zu werden, ganz egal, ob sie eine Minderheit sind und Frau Senger sich in der Mehrheit wähnt.
Frau Sengers Äußerungen zu kritisieren, ist keineswegs ein „ketzerisches (?) Verurteilen“, sondern genau das: Kritik. Sich gegen Kritik an der eigenen (antikorrekten? prodiskriminierenden? gegen Minderheiten rücksichtslosen?) Einstellung im Voraus zu immunisieren, indem man jeden, der anderer Meinung ist, als man selbst – und außerdem noch ein korrekt arbeitendes Gericht! -, als sprachplanenden Nazi und Kommunisten verunglimpft, DAS jedenfalls trägt ganz sicher nicht zu „harmonischem Miteinander“ bei.
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Liebe Frau Senger, ich danke Ihnen sehr für Ihren klugen Beitrag. Die bekloppte Geschichte hatte ich gar nicht mitgekriegt. Das mit der “psychisch traumatisierenden Zumutung” nehme ich Hornstein nicht ab, es klingt weinerlich und erfunden, irgendwie unecht. Da kommt der Werbe-Psychologe durch, der genau weiß, wie man auf Opfer macht. Ich denke, bei der Sache handelt es sich um eine Werbe-Aktion der Deutschen Bahn, die Hornstein gerne 1000 € Honorar gezahlt hat. Hier kann sich die Deutsche Bahn, die den Reisenden teils drastische Verspätungen, (zu Recht) unwirsches Personal, permanente Zug-Ausfälle sowie eine überzogene Maskenpflicht zumutet, endlich einmal menschlich zeigen. Dass jemand diese Lappalie zu einer „psychisch traumatisierenden Zumutung“ hochstilisiert, ist nicht nur peinlich, sondern auch unverschämt, denn es banalisiert tatsächliche psychische Verletzungen.
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